Erschütterungsschutz an Produktionsanlagen


Für die Beurteilung der Erschütterungsimmissionen im Umfeld von Produktionsanlagen wird die DIN 4150 angewendet. Hierin werden zu Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden und auf bauliche Anlagen Angaben zu relevanten Beurteilungsgrößen und Anhaltswerten gemacht. Im Rahmen der Planung oder des Betriebes von Produktionsanlagen werden die folgenden Ingenieurleistungen erbracht:
- Messtechnische Bestandsaufnahme und Beurteilung von Erschütterungeinwirkungen auf Menschen, auf Bauwerke oder auf sensible Anlagen.
- Beurteilung der Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden nach DIN 4150-2 bzw. der Einwirkungen auf bauliche Anlagen nach DIN 4150-3. Einwirkungen auf sensible Einrichtungen werden auf Grundlage der Vorgaben des Betreibers beurteilt.
- Ausbreitungsmessungen in Bauwerken oder im Gelände zur Quantifizierung der Ausbreitungsbedingungen im Hinblick auf die Erstellung von Erschütterungsprognosen.
- Entwicklung von Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung oder zur Minimierung von Immissionskonflikten.
- Durchführung von Dauerüberwachungen zur Prüfung der Immissionen bei schwankenden Betriebszenarien oder zeitlich veränderlichen Ausbreitungsbedingungen. Durchführung lückenloser Protokolle und automatische Alarmierung bei Schwellenwertüberschreitungen.